Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Klaus Gath
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge über die Lieferung von Waren und sonstigen Leistungen, auch wenn im Einzelfall nicht nochmals auf sie Bezug genommen wird. Allgemeine Einkaufsbedingungen der Vertragspartner (im folgenden: Kunden) werden nicht anerkannt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Sofern wir den Kunden zur Abgabe eines Angebotes einladen, ist diese Einladung bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Lieferung / Leistung durch uns zustande.
3. Produktbeschreibung
Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und ähnliches sind unverbindlich. Warenbeschreibungen sind keine Garantien für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager. Die Rechnungen sind sofort fällig. Für Verzugszeiten oder für die Zeit der Stundung fälliger Forderungen werden unbeschadet etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Aufrechnung ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Versand / Gefahrtragung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist, auch bei frachtfreier Lieferung. Falls nicht eine besondere Versandart vorgeschrieben wird, erfolgt die Wahl das Versandweges und der Versandmittel durch uns nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die billigste Beförderung.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung unser Eigentum. Bei einem Kontokorrentverhältnis mit einem Unternehmer gilt das vorbehaltene Eigentum auch zur Sicherung für sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie unserer Saldoforderung. Die Zahlung an uns ist erst mit befreiender Wirkung erfolgt, wenn der Betrag vollständig bei uns eingegangen ist. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Kunde, dem die Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur dann gestattet ist, wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht, tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung, gleich ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Waren erfolgt, hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware nach Verarbeitung, Verbindung der Vermischung oder der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Kunden in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten oder nur in Höhe des Betrages, der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger ist. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem unsere Ware durch Verbindung oder Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Sachen wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist. Der Kunde wird von uns ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir können die Ermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht nachkommt. Die Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde muss uns eine Pfändung oder jede andere Beeinträchtigung unserer Rechte sofort anzeigen. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind dem Kunden untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbot oder eine Abtretung ohne unsere Zustimmung im Rahmen eines Factoring. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung unserer Forderung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.
7. Mängelhaftung
Für im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges fehlerhafter Ware liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Ist der Kunde Verbraucher verbleibt das Wahlrecht bei ihm. Lassen wir eine uns gesetzte Frist für die Nachlieferung oder Nachbesserung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen, ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder lehnen wir diese ab oder ist uns diese unmöglich oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor und ist die Ware für den Kunden ohne Nachteil verwertbar, steht ihm lediglich das Recht zur Minderung des Kaufpreises zu.
Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt. Schadensersatzansprüche aufgrund einer durch Mängel verursachten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch diese Regelung ebenfalls nicht eingeschränkt. Nicht eingeschränkt werden durch diese Regelung auch sonstige gewährleistungsrechtlichen Schadensersatzansprüche im Falle der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (zum Begriff siehe Ziffer 8 ) durch den Verkäufer.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung, aus Verzug oder Unmöglichkeit, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen ‑ sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ebenfalls auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt. wenn dem Verkäufer kein Vorsatz zur Last fällt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Sie gelten weiter nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist Hamburg. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Hamburg. Wir behalten uns jedoch vor, eine Klage nach unserer Wahl auch an dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichtsstand einzureichen.
Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen in diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen und des Vertrages nicht berührt.
10) Ergänzende Regelung für Fernabsatzverträge:
Für Verbraucher, welche mit uns einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen haben, gilt ergänzend folgendes:
Widerrufsbelehrung für Verträge mit Verbrauchern:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei Ihnen und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB Infoverordnung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache). Der Widerruf ist zu richten an:
Firma Klaus Gath
Preußerstr. 3
D 22605 Hamburg
Widerrufsfolgen
Im Falle eines erfolgten Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren oder ggf. die gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen )herauszugeben Können. Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns ggf. insoweit Wertersatz leisten (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen im Ladengeschäft etwa möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.) Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache für uns mit deren Empfang
Ende der Widerrufsbelehrung.